Informationen für unsere Kunden
Warum kann man hier keine Zinssätze online berechnen?
Fast alle Baufinanzierungsvermittler nutzen Online-Zinsrechner als Marketinginstrument. Dabei versucht jeder, mit seinen Konditionen zu glänzen ("Schaufensterkonditionen").
Das Problem bei diesen Rechnern ist, dass man damit nur die Zinssätze für ein bestimmtes Darlehen berechnen kann. Das Ergebnis ist dann aber meistens unbrauchbar, weil diese Online-Rechner viel zu wenig Daten abfragen, um ein exaktes Ergebnis liefern zu können. Ziel dieser Rechner ist ja, dass Sie aufgrund der scheinbar günstigen Konditionen dort eine Finanzierung anfragen. Daher darf das nicht zu kompliziert sein.
Außerdem können die Rechner keine sinnvollen Kombinationen oder Alternativen vorschlagen (siehe u.a. Einsatz von öffentlichen Fördermitteln). Die Rechner zeigen auch nicht an, ob und wie man die Zinskonditionen sonst noch optimieren kann. Man kann auch sagen, diese Rechner sind alle ziemlich dumm und oberflächlich.
Wenn Sie echte und realistische Angebote wollen, sollten Sie auf jeden Fall unseren individuellen Angebotsservice nutzen. Im Rahmen dieses Angebotsservices besprechen wir vor allem auch Finanzierungsalternativen (beispielsweise hinsichtlich anderer Sollzinsbindungen, Tilgungsraten usw.) und die Optimierungsmöglichkeiten (beispielsweise durch den Einsatz öffentlicher Fördermittel oder -in bestimmten Bundesländern- nachrangig absicherbarer KfW-Darlehen).
Hier finden Sie News zu aktuellen Themen rund um unsere Arbeit.
Photovoltaik und Wärmepumpe
Lassen Sie sich kostenlos zum Thema Photovoltaik und Wärmepumpe beraten. Wir helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihrer energetischen Sanierungen. Von der Energieberatung bis zur Montage und Inbetriebnahme.
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Immobilienbewertung
Lassen Sie Ihre Immobilie von uns bewerten. Mit unseren unabhängigen Bewertungstools sagen wir Ihnen was Ihre Immobilie Wert ist.
Alte Themen:
Baukindergeld
Egal ob Kauf oder Neubau, Haus oder Eigentumswohnung: Mit dem so genannten Baukindergeld fördert die Bundesregierung Familien mit Kindern mit bis zu 12.000 Euro je Kind. Das gilt für Immobilien, die seit dem 1. Januar 2018 gekauft worden sind. Bei Neubauten gilt stattdessen der Tag der Baugenehmigung.
Fällt Ihre Familie in die Regelung, können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anträge für Kinderbaugeld stellen und sich darum kümmern, dass Ihr Immobilienkauf anerkannt und gefördert wird. Sollten Sie einen Immobilienkauf noch planen, achten Sie auf die Fristen und berücksichtigen Sie bei der Finanzierung die Fördermittel!
Es gibt fürs Baukindergeld verschiedene Fristen, die Sie alle einhalten müssen:
Bis spätestens Ende März 2021 mussten Sie den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben (die Frist sollte eigentlich 2020 enden, war aber wegen der Corona-Pandemie verlängert worden).
Spätestens sechs Monate nach dem Einzug (amtliche Meldebestätigung) müssen Sie den Antrag für das Baukindergeld gestellt haben.
Sie können den Antrag spätestens am 31. Dezember 2023 stellen, danach geht es nicht mehr.
Für wen gibt es Baukindergeld?
Anspruch haben Familien mit mindestens einem Kind.
Wenn Sie den Antrag stellen, werden Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt.
Die Kinder müssen mit Ihnen in die Immobilie einziehen.
Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen darf außerdem maximal 75.000 Euro betragen sowie zusätzliche 15.000 Euro je Kind.
Sie bekommen Baukindergeld nur für die erste Immobilie. Besitzen Sie bereits eine, können Sie es nicht beantragen. Das gilt z.B. auch dann, wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben und zusammen mit anderen nur mit einem Anteil daran im Grundbuch stehen.