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Baukindergeld
Egal ob Kauf oder Neubau, Haus oder Eigentumswohnung: Mit dem so genannten Baukindergeld fördert die Bundesregierung Familien mit Kindern mit bis zu 12.000 Euro je Kind. Das gilt für Immobilien, die seit dem 1. Januar 2018 gekauft worden sind. Bei Neubauten gilt stattdessen der Tag der Baugenehmigung.
Fällt Ihre Familie in die Regelung, können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anträge für Kinderbaugeld stellen und sich darum kümmern, dass Ihr Immobilienkauf anerkannt und gefördert wird. Sollten Sie einen Immobilienkauf noch planen, achten Sie auf die Fristen und berücksichtigen Sie bei der Finanzierung die Fördermittel!
Es gibt fürs Baukindergeld verschiedene Fristen, die Sie alle einhalten müssen:
Bis spätestens Ende März 2021 mussten Sie den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben (die Frist sollte eigentlich 2020 enden, war aber wegen der Corona-Pandemie verlängert worden).
Spätestens sechs Monate nach dem Einzug (amtliche Meldebestätigung) müssen Sie den Antrag für das Baukindergeld gestellt haben.
Sie können den Antrag spätestens am 31. Dezember 2023 stellen, danach geht es nicht mehr.
Für wen gibt es Baukindergeld?
Anspruch haben Familien mit mindestens einem Kind.
Wenn Sie den Antrag stellen, werden Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt.
Die Kinder müssen mit Ihnen in die Immobilie einziehen.
Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen darf außerdem maximal 75.000 Euro betragen sowie zusätzliche 15.000 Euro je Kind.
Sie bekommen Baukindergeld nur für die erste Immobilie. Besitzen Sie bereits eine, können Sie es nicht beantragen. Das gilt z.B. auch dann, wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben und zusammen mit anderen nur mit einem Anteil daran im Grundbuch stehen.